Seit dem 28. Mai 2022 kommen EU-Käufern neue E-Commerce-Vorschriften zugute

March 2022 in Reporting and Visualization, by Silvia León

Online-Shopping hat sich in den letzten Jahren zu einem boomenden Geschäft entwickelt. Als Lösung während der Pandemie haben sich immer mehr Menschen dem Internet zugewandt, um Dienstleistungen, Produkte und Online-Inhalte zu finden. Diese neue Kaufdynamik hat auch Verbraucherschützer dazu veranlasst, mehr Verbraucherrechte zu fordern, um europäische Benutzer im Internet gleichzustellen und zu schützen.

Als Teil der Verbraucherrechtsrichtlinie, die 2021 als neue Verbraucheragenda angekündigt wurde, müssen alle B2C-Transaktionen das Verbraucherbewusstsein während des Kaufprozesses erhöhen. Dies gilt auch für Online-Unternehmen in der EU. Daher gibt es seit dem 28. Mai 2022 entscheidende Verbesserungen für Online-Shopper.

Die neue Richtlinie verpflichtet Händler, die Transparenz auf ihren Marktplätzen und Plattformen zu erhöhen. Unternehmen wie Amazon oder Google im Google Play Store müssen ihr Angebot und ihre Preise transparenter gestalten. Es müssen genauere Informationen über das Produkt oder die Dienstleistung veröffentlicht werden, um zu klären, ob der Verkäufer ein Unternehmen oder eine Person ist. Die Identifizierung des Verkäufers ist unerlässlich, da bei einem Privatverkauf keine Widerrufsrechte oder Garantien bestehen. Anders als bei anderen Transaktionen profitieren Verbraucher bei Privatverkauf nämlich nicht von der EU-Verbraucherschutzregelung.

Vergleichs- und Buchungsplattformen wie Expedia oder Check24 müssen eine Liste aller Anbieter anzeigen. Somit kann der Benutzer überprüfen, ob die Ranking-Ergebnisse alle Optionen berücksichtigen. Anbieter auf diesen Seiten müssen auch Kontaktinformationen angeben, unter denen sich der Benutzer bei Fragen und Problemen mit einem Händler in Verbindung setzen kann. Die Parameter zum Ranking von Anbietern müssen erklärt werden, um die Kriterien zu verstehen, die für die Ranking-Ergebnisse verwendet werden. Darüber hinaus müssen Händler offenlegen, ob es sich bei einem Suchergebnis um bezahlte Werbung zur Erreichung eines höheren Rankings bei Suchanfragen handelt.

Händler müssen auch andere Marketingtaktiken wie personalisierte Preise offenlegen. Personalisierte Preise treten auf, wenn ein Unternehmen Informationen über eine Person hat (z. B. Jahreseinkommen, Geolokalisierung usw.). Diese Daten werden verwendet, um einen geschätzten Preis zu berechnen, den ein bestimmter Verbraucher bereit ist, für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bezahlen. Nach EU-Recht muss ein Händler den Verbraucher darüber informieren, ob es sich beim angegebenen Preis um einen personalisierten Preis handelt, der auf personenbezogenen Daten oder einem Algorithmus basiert.

Bewertungsplattformen wie Trustpilot müssen zeigen, wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen auf ihren Portalen von echten Kunden stammen. Daher müssen Händler klare Nachweise darüber erbringen, wie sie gefälschte Bewertungen und Fehlinformationen vermeiden. Dies kann erfordern, die Anzahl der Bewertungen zu begrenzen oder nur verifizierte Kaufbewertungen zuzulassen.
Darüber hinaus müssen auch andere Plattformen, die Tickets weiterverkaufen, den Originalpreis gegenüber dem Wiederverkaufspreis ausweisen. Dies ermöglicht es dem Kunden, betrügerische Websites und Betrugsversuche zu erkennen.
Es ist für Geschäftsinhaber angebracht, sich dieser neuen Änderungen und Vorschriften bewusst zu sein, wenn sie mit einem B2C-Modell arbeiten. Auf diese Weise werden E-Commerce-Inhaber die neuen Transparenzverpflichtungen verstehen und zukünftige Bußgelder vermeiden.

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